Recycling- und Entsorgungsbestimmungen
Zweck und Geltungsbereich
Diese Bestimmungen regeln die umweltgerechte Sammlung, Trennung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und weiterer geltender Vorschriften. Sie gelten für alle Kunden, die Abfälle im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen oder Produkten erzeugen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Abfälle eigenverantwortlich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es obliegt dem Kunden, die Abfälle in geeigneten, gekennzeichneten Behältern zu sammeln und diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
Eigenverantwortliche Entsorgung
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung der Abfälle. Es ist untersagt, Abfälle illegal zu entsorgen, in die Umwelt gelangen zu lassen oder in öffentlichen Bereichen zu deponieren.
Recycling und Wiederverwendung
Der Kunde wird ermutigt, Abfälle soweit möglich wiederzuverwenden oder zu recyceln, um Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu minimieren.
Sammlung und Lagerung
Abfälle sind in geeigneten, gekennzeichneten Behältern zu sammeln und so zu lagern, dass keine Gefährdung für Menschen oder Umwelt entsteht.
Verantwortung für die Entsorgung
Der Kunde ist verpflichtet, die Abfälle durch zugelassene und zertifizierte Entsorgungsunternehmen entsorgen zu lassen. Die Beauftragung entsprechender Dienstleister liegt in der Verantwortung des Kunden.
Verbotene Handlungen
Es ist untersagt, Abfälle illegal zu entsorgen, zu verbrennen oder in Gewässern zu verklappen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Aufklärung und Hinweise
Der Kunde wird gebeten, sich regelmäßig über die geltenden Recycling- und Entsorgungsbestimmungen zu informieren, um eine umweltgerechte Abfallwirtschaft sicherzustellen.